Gründung einer GmbH

Eine GmbH kann von einem oder ein paar Gesellschaftern errichtet werden. Unabhängig von der Zahl der Gesellschafter muss man aber einen GmbH-Vetrag anfertigen. Er sollte durch eine spezialisierte Firma oder einem Notar gemacht werden.
Besser ist es, alle Forderungen der Gesellchafter aufzuschreiben, wenn es um eine errichtete Gesellschaft geht, und wir schätzen Kosten ihrer Errichtung ab und bereiten für Sie einen Gesellschaftsvertrag.

Gemäß des Art. 157 § 2 Handelsgesetzbuches (HGB) muss ein Gesellschaftsvetrag in der Form von notarieller Urkunde abgeschlossen
sein. Zusätzlich im Art. 157 § 1 sind notwendige Elemente angesprochen, die im Gesellschaftsvetrag beinhaltet sein sollten. Zu
den Elementen gehört u.a. der Sitz der Firma, also die Stadt, und nicht die konkrete Anschrift – in der Urkunde soll man „der Sitz der
Gesellschaft ist Lodz” aufgeschrieben werden. Die Anschrift der Gesellschaft (z.B. das Virtuelle Büro – wir leisten solchen Dienst)
braucht man zum Unterschreiben der notariellen Urkunde. Zu diesem Zwecke soll man mit der notariellen Urkunde in unser Büro gehen, um
einen Mietsvetrag unterzuschreiben. Man kann die Tätigkeit fern tun, d.h. per Internet, per Post oder Kurier. Die Gesellschaft ist im Momenten der Unterschreibung der Notarurkunde gegründet. Sechs Monate lang ab dem Tag sollte man die Gesellschaft ins Landesgerichtsregister anmelden, sonst wird sie aufgelöst werden.

Kosten der Notarurkunde (maximale Notartaxe)

Mit der Notarurkunde sind fogende Preise gebunden:

– Notartaxe für die Anfertigung eines Gesellschaftsvertrags in der Form von der Notariaturkunde, deren Höhe vom Grundkapital abhängt. Bei dem Grundkapital in der Höhe von 5 000 PLN beträgt sie 160 PLN. + Est, also 195,2 PLN; beim Grundkapital 50 000 PLN ist das 910 PLN. + Est also 1110,20 PLN.
– Die Gebühr ist für Vertragsabschriften. Maximall ist das 6 PLN für jede neue Textseite.
– Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte, die 0,5% des Grundkapitals beträgt, verringert um Vetragskosten in der Form von der
Notariaturkunde und unter beschriebenen Kosten, die mit der Anmeldung ins Landesgerichtsregister verbunden sind. Nach der Abrechnung beträgt sie zirka 17 PLN bei dem Grundkapital der Gesellschaft von 5000 PLN.
– Notarielle Beglaubigung der Unterschriften von den Geschäftsführern, die 20 PLN für eine Unterschrift kosten.

Die gegebenen Sätze sind maximall. Wenn Sie aus den Dienstleistungen unseres Büros in Lodz nutzen, die auf Dauer mit einer von Lodzer
Notare mitarbeitet, dann haben Sie die Möglichkeit, die niedrigeren Preise zu nutzen. Unser Hilfeangebot bei der Gründung der
Gesellschaften kann man auf der Web-Seite finden – auch den Preiskatalog und es betrifft die Vorbereitung eines Gesellschaftsvetrags und die Ausfüllung der Anträge zum
Landesgerichtsregister mit ein paar Anhängern, und man stellt sie unter Androhung der Rückgabe.

Mit der Notariaturkunde verbinden sich folgende Gebühre:

Die Landesgerichtsregistereintragung und die Verkündungen im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger ist das die Quote von 600 PLN.

Wegen hoher Kosten der Gründung und Führung der Gesellschaften ist es günstig, Dienstleistungen des Virtuellen Büros zu nutzen, um die Fixkosten des Gewerbebetriebes zu verringern.

WARNUNG !!!

Die Zahlung für eine Anzeige im Gerichtsanzeiger macht man direkt bei der Beantragung der Eintragung ins Landesgerichtsregister. Wir warnen die Unternehmer, die Briefe von privaten Firmen bekommen, u.a. IROMSiG. Das sind die Tätigkeiten, die mit dem Gerichtsanzeiger nicht
verbunden sind und die Einzahlung in die Firma wird nicht als die Zahlung bei der Anmeldung zum Landesgerichtsregister betrachtet.