Errichtung einer Kommandit-gesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft entsteht im Moment der Eintragung ins Register. Ab dem Momenten wird sie so genannte Organisationseinheit. Ein Vertrag der Kommanditgesellschaft fordert die Notariaturkunde, für die man nach der Notargebühr zahlt. Zusätzlich soll man die Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte in der Höhe von 0,5% des Betrags der Kommanditsumme zahlen. Der Vertrag der Kommanditgesellschaft soll beinhalten:

  • Firmaname und Anschrift der Gesellschaft.

Man muss benennen, dass die Firma der Kommanditgesellschaft den Namen eines oder ein paar Komplementären oder zusätzliche Bennenung „Kommanditgesellschaft” beinhaltet. Wenn ein Komplementär eine
Rechtsperson ist, soll die Firma der Kommanditgesellschaft den ganzen Wortlaut der Firma von einem Rechtsperson mit zusätzlicher Kennzeichnung „Kommanditgesellschaft” beinhalten.

  • Geschäftszweck der Gesellschaft.
  • Dauerzeit der Gesellschaft, wenn sie bestimmt ist.
  • Markierung der eingebrachten Beiträge von jedem Gesellschafter und ihre Werte.

Der Beitrag eines Kommanditisten im ganzem oder in Teilen kann die Leistung des Gesellschafters ohne Geld sein, aber dann der Vertrag der Gesellschaft bestimmt ein Objekt dieser Leistung (aport), sein Wert, aber auch die Person des Gesellschafters, der solche Leistung
einbringt. Jedoch der Beitrag in die Gesellschaft bestimmt keine Verpflichtung zum Arbeitsausüben oder keine Erbringung der
Dienstleistungen und keinen Lohn für die Dienstleistungen, die bei der Gründung der Gesellchaften erbrachten, ausgenommen, dass der Wert anderer Beiträge in die Gesellschaft niedriger als die Höhe der Kommanditsumme nicht ist.

  • Preisbestimmter Bereich der Verantwortung jedes Kommanditisten
    gegenüber den Gläubigern (Kommanditsumme).

Wenn der Vertrag nicht anders bestimmt, hat ein Kommanditst keine Recht oder keine Pflicht, die Sachen der Gesellschaft zu führen.

Die Anmeldung der Kommanditgesellschaft ins Landesgerichtsregister können nur Komplementäre machen.

Wass soll die Anmeldung beinhalten? Es sollten drin solche Daten wie.. beinhaltet werden:

  • Firma, Sitz und Anschrift der Gesellschaft,
  • Geschäftszweck der Gesellschaft,
  • Namen und Vornamen oder der Firmanamen von Gesellschaftern oder
    ihre Anschrifte oder ihre Adresse zum Briefwechsel,
  • Namen und Vornamen der Personen, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, und die Representationsweise,
  • Höhe der Kommanditsumme.

Zur Anmeldung soll man hinzufügen:

  • der Vertrag der Gesellschaft
  • die vor dem Gericht vorgelegten oder notariell beglaubigten Muster der Unterschriften der berechtigten Personen zur Vertretung der
    Gesellschaft (Komplementäre).
  • die Gebührenquittung der Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Register.

Kosten der Notariaturkunde (maximalle Notariatsätze).

Mit der Notariaturkunde verbinden sich folgende Gebühre:

  • Notargebühr für die Anfertigung des Gesellschaftsvetrags in der Form von der Notariaturkunde, die von der Kommanditsumme abhängt. Bei der Kommanditsumme von 5.000 PLN beträgt sie 160 PLN + MwSt. Also 195,2 PLN; bei der Kommanditsumme 50.000 PLN das entsprechend 910 PLN
    + MwSt. also 1110,20 PLN.
  • Die Gebühr ist für Vertragsabschriften. Maximall ist das 6 PLN für jede begonnene Textseite.
  • Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte, die 0,5% des
    Grundkapitals beträgt, verringert um Vetragskosten in der Form von der
    Notariaturkunde und unter beschriebenen Kosten, die mit der Anmeldung ins Landesgerichtsregister verbunden sind. Nach der Abrechnung
    beträgt sie zirka 17 PLN bei dem Grundkapital der Gesellschaft von 5000 PLN.
  • Notarielle Beglaubigung der Unterschriften von den Geschäftsführern, was 20 PLN für eine Unterschrift kostet.

Die gegebenen Sätze sind maximall. Wenn Sie aus den Dienstleistungen unseres Büros in Lodz nutzen, die auf Dauer mit einer von Lodzer
Notare mitarbeitet, haben Sie die Möglichkeit, aus den niedrigeren Preise zu nutzen. Unser Hilfeangebot bei der Gründung der
Gesellschaften kann man auf der Web-Seite finden – auch den Preiskatalog und es betrifft die Vorbereitung eines Gesellschaftsvetrags und die Ausfüllung der Anträge zum
Landesgerichtsregister mit ein paar Anhängern, und man stellt sie unter Androhung  der Rückgabe.

Kosten der Anmeldung ins  Landesgerichtsregister:

Die Landesgerichtsregistereintragung und die Verkündungen im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger betragen 600 PLN. Der Antrag auf die Eintragung ins Landesgerichtsregister stellt man bei entsprechender Abteilung des Wirtschatsamtsgerichtes, in dessem
Bezirk sich der Gesellschaftsitz befindet. Wir können das für Sie tun.

WARNUNG!!!!

Die Zahlung für die Anzeige im Gerichtsanzeiger macht man direkt bei der Beantragung der Eintragung ins Landesgerichtsregister. Wir warnen die Unternehmer, die Briefe von privaten Firmen bekommen, u.a. IROMSiG. Das sind die Tätigkeiten, die mit dem Gerichtsanzeiger nicht
verbunden sind und die Einzahlung in die Firma wird nicht als die Zahlung bei der Anmeldung zum Landesgerichtsregister betrachtet.