Gerichts und zwnags vollstreckungseinziehung

Die Etappe ist die Folge des Verständigungsmangels, wenn es um eine
Weise und um einen Zahlungstermin geht. Die Gründe der Situation können verschieden sein:

  • ein Schuldner ist insolvent,
  • im Moment des Vetragsabschlusses wurde einen Straftat geplant,
  • gegen einen Schuldner ist ein Vergleichs- od. Insovenzverfahren eingeleitet.

Im Rahmen von der Etappe versichern wir Ihnen:

  • die Vorbereitung und Eintragung der Klageschrift ins Gericht im vereinfachten Verfahren, um einen Mahnbescheid zu gewinnen,
  • die Zuweisung des Vollstreckungsantrags zu einer gewähtlen Vollziehungskanzlei und die Aufsicht über den richtig durchführenden Verlauf eines Zwangsvollstreckungsverfahrens,

Formal- und Rechtsgeschäfte im Vergleichs- oder Insolvenzverfahren.