Die Etappe ist die Folge des Verständigungsmangels, wenn es um eine
Weise und um einen Zahlungstermin geht. Die Gründe der Situation können verschieden sein:
- ein Schuldner ist insolvent,
- im Moment des Vetragsabschlusses wurde einen Straftat geplant,
- gegen einen Schuldner ist ein Vergleichs- od. Insovenzverfahren eingeleitet.
Im Rahmen von der Etappe versichern wir Ihnen:
- die Vorbereitung und Eintragung der Klageschrift ins Gericht im vereinfachten Verfahren, um einen Mahnbescheid zu gewinnen,
- die Zuweisung des Vollstreckungsantrags zu einer gewähtlen Vollziehungskanzlei und die Aufsicht über den richtig durchführenden Verlauf eines Zwangsvollstreckungsverfahrens,
Formal- und Rechtsgeschäfte im Vergleichs- oder Insolvenzverfahren.