Prozedur des Kaufes von einer GmbH

Wenn Sie an unseren Dienstleistungen zum Zwecke des Kaufs von einer GmbH interessiert werden, kann man Rechts- und Notargeschäfte auf eine von zwei Weisen abschließen:

Ein Treffen in der Notarkanzlei in Lodz:

Ein Treffen wird in der mitgearbeiteten Notarkanzlei in Lodz für einen Ihnen und uns entsprechenden Termin vereinbart oder beim von Ihnen gewählten Notar. Während des  Treffens führen wir die Notartätigkeiten durch, die mit dem Kauf der Gesellschaft verbunden sind (das Unterschreiben des Kaufvertrags des Verkaufs von den Beteiligungen und das Unterschreiben des Protokols aus dem außergewöhnlichen Treffen der Teilhaber, was mit der Veränderung des Vorstands verbunden ist).

Wenn Sie daran interessiert werden, können wir die Dokumentation vorbereiten, die unerlässlich zur Anmeldung der Gesellschaft ins
Landesgerichtsregister, Finanzamt, Zentrales Statistikamt (GUS) und die Polnische Landesversicherungsanstalt (ZUS) ist. Die Dokumentation wird zum Tag des Treffens angefertigt. Wir können auch oben erwähnte
Dokumentation zum für die Gesellschaft entsprechenden Gericht legen. Das Treffen in der Notarkanzlei sollte nicht mehr als eine Stunde dauern.


Fernkauf aufgrund der Notarvollmacht:

Es ist möglich, einen Fernkauf der Gesellchaft machen, indem man die Notarvollmacht für den Kauf der Gesellschaftsanteile ausstellt und zum
Organisieren einer Extraversammlung im Namen eines neuen Teilhabers/neuer Teilhaber der Gesellschaft, um Änderungen zu schaffen
(u.a. Änderungen des Gesellschaftsvorstands, des Namens der Gesellschaft, des Sitzes der Gesellschaft).

Wenn Sie an unseres Angebot des Gesellschaftskaufs ferne interessiert sind, wird die ganze Dokumentation per Kurier mit der Dokumentation der Gesellschaft oder getrennt per E-Mail geschickt. Um auf das Angebot einzugehen, muss man die Vorauszahlung in der Höhe von dem Preis der Beteiligungen und geschätzer Notarkosten tun.